Bei Fortbildungs-Verträgen auf die Details achten
Datum: 06.05.2009 Autor: Nicole Peters
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Leipzig (dpa/tmn) - Bei Verträgen mit Aus- und Weiterbildungsinstituten kommt es auf die Details an: Unbedingt schriftlich festgehalten werden müssen unter anderem die Art des Abschlusses, die Zahl der Unterrichtsstunden und die Kosten, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Wichtig ist außerdem ein Kündigungsrecht spätestens zum Ende des Schuljahres oder des Semesters. Ansonsten kommen Verbraucher aus den entsprechenden Verträgen nur noch schwer heraus.
Deshalb sollten sich Interessierte auch nicht auf sogenannten Informationstagen von Aus- und Weiterbildungsinstituten zu schnellen Vertragsabschlüssen drängen lassen. Wer auf solchen Veranstaltungen einen Vertrag unterschreibt, hat kein Widerrufsrecht, warnen die Verbraucherschützer. dpa/tmn tv sc
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