Bei Fortbildungs-Verträgen auf die Details achten

Datum: 06.05.2009     Autor: Nicole Peters

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Bei Fortbildungs-Verträgen auf die Details achten  =

 Leipzig (dpa/tmn) - Bei Verträgen mit Aus- und
Weiterbildungsinstituten kommt es auf die Details an: Unbedingt
schriftlich festgehalten werden müssen unter anderem die Art des
Abschlusses, die Zahl der Unterrichtsstunden und die Kosten, rät die
Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Wichtig ist außerdem ein
Kündigungsrecht spätestens zum Ende des Schuljahres oder des
Semesters. Ansonsten kommen Verbraucher aus den entsprechenden
Verträgen nur noch schwer heraus.

 Deshalb sollten sich Interessierte auch nicht auf sogenannten
Informationstagen von Aus- und Weiterbildungsinstituten zu schnellen
Vertragsabschlüssen drängen lassen. Wer auf solchen Veranstaltungen
einen Vertrag unterschreibt, hat kein Widerrufsrecht, warnen die
Verbraucherschützer.
dpa/tmn tv sc