Azubis haften vom ersten Tag an für Schäden im Betrieb

Datum: 06.05.2009     Autor: Nicole Peters

Beruf/Jugend/Ausbildung/Recht/
Azubis haften vom ersten Tag an für Schäden im Betrieb =

Azubis haften vom ersten Tag an für Schäden im Betrieb =

 Heidelberg (dpa/tmn) - Azubis haften von Anfang an für ihre Fehler
- und müssen in schweren Fällen mit einer Kündigung rechnen.
?Auszubildende unterliegen dem Direktionsrecht des Chefs?, sagte
Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg, dem
dpa-Themendienst. ?An die festgelegten Regeln muss sich der Lehrling
halten.? Kommt er ständig zu spät, hält sich nicht an Abmachungen
oder beschädigt fahrlässig eine Maschine im Betrieb, kann im
schlimmsten Fall eine Kündigung folgen. ?Vorher muss es allerdings
immer eine Abmahnung geben.?