Azubis haften vom ersten Tag an für Schäden im Betrieb
Datum: 06.05.2009 Autor: Nicole Peters
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Azubis haften vom ersten Tag an für Schäden im Betrieb =
Heidelberg (dpa/tmn) - Azubis haften von Anfang an für ihre Fehler - und müssen in schweren Fällen mit einer Kündigung rechnen. ?Auszubildende unterliegen dem Direktionsrecht des Chefs?, sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg, dem dpa-Themendienst. ?An die festgelegten Regeln muss sich der Lehrling halten.? Kommt er ständig zu spät, hält sich nicht an Abmachungen oder beschädigt fahrlässig eine Maschine im Betrieb, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung folgen. ?Vorher muss es allerdings immer eine Abmahnung geben.?
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