Ausbildungsnachhilfe kann bei Arbeitsagentur beantragt werden

Datum: 15.04.2008     Autor: dpa

Berlin (dpa/tmn) - Auszubildende mit schulischen Problemen können
bei der Arbeitsagentur ein spezielles Nachhilfeprogramm beantragen.
Die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen richten sich an
Lehrlinge in der Erstausbildung, die nicht älter als 27 sind und
mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Das berichtet das
vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin
herausgegebene Magazin ?position? (Ausgabe 2/2008). Wird der
Unterricht von der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsagentur
bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten. Gefördert werden nur
Azubis, deren Ausbildung gefährdet ist.

   Mit dem Angebot soll vor allem Jugendlichen geholfen werden, die
sprachliche Schwierigkeiten haben, lernbeeinträchtigt oder sozial
benachteiligt sind. Sie werden durch ?Stützunterricht? und eine
sozialpädagogische Betreuung gefördert. Die Nachhilfe findet den
Angaben zufolge meist in Kleingruppen mit bis zu fünf Teilnehmern
statt, die in ihrer Freizeit drei bis acht Stunden Unterricht pro
Woche haben. Das Programm dauert in der Regel ein Jahr, kann danach
aber gegebenenfalls neu beantragt werden.
dpa/tmn rk re ah