Ausbildungsbeginn nicht an feste Fristen gebunden

Datum: 04.01.2008     Autor: dpa

Beruf/Ausbildung/Ratgeber

Nürnberg (dpa/tmn) - Jugendliche können eine Lehre auch noch deutlich nach Beginn des aktuellen Ausbildungsjahres antreten. Das Lehrjahr starte zwar in der Regel Anfang August oder September. Bis wann die Ausbildung jedoch spätestens aufgenommen werden muss, sei gesetzlich nicht festgeschrieben, sagte Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg dem dpa-Themendienst. So ist ein Ausbildungsstart auch noch im November, Dezember oder eventuell sogar danach noch möglich.

   Entlässt ein Arbeitgeber seinen Azubi in der Probezeit, kann er somit direkt einen Ersatz einstellen. Für jugendliche Lehrstellensucher heißt das, es gibt auch spät noch eine Chance, im ?Nachrückverfahren? einen Ausbildungsplatz zu bekommen. ?Voraussetzung ist jedoch, dass die zuständige Kammer der verspätet
begonnenen Lehre zustimmt?, erklärt Galunic. Denn die
Ausbildungsjahrgänge haben bei den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern feste Prüfungstermine.
dpa/tmn rk ah


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